Einführung

Mit einer Sterilisation verzichten Sie auf (weitere) eigene Kinder. Die Chancen für das Gelingen einer Rückoperation sind eher gering und Sie sollten deshalb davon ausgehen, dass die Sterilisation endgültig ist. Ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt in einer Familienplanungsstelle oder einem Frauengesundheitszentrum sollte der Operation vorausgehen. Sie sollten die Entscheidung für eine Sterilisation erst nach reiflichen Überlegungen und ausführlicher Beratung treffen. Die Unterschrift des Partners bzw. der Partnerin ist gesetzlich nicht vorgesehen. Trotzdem ist es sinnvoll, dies mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin ausreichend zu besprechen, sofern Sie in einer Lebensgemeinschaft/Ehe leben.

Bevor die Sterilisation durchgeführt wird,müssen Sie von der Ärztin bzw. vom Arzt über die Art des Eingriffs, seine Folgen und die seltenen möglichen Nebenwirkungen oder Komplikationen aufgeklärt werden. Ferner müssen Sie aus freiem Entschluss in die Operation einwilligen. Für den Eingriff muss laut Österreichischem Gesetz das 25. Lebensjahr abgeschlossen sein. Die Kosten für den Eingriff müssen Sie in Österreich selbst tragen und werden von der Krankenkasse nicht übernommen. (In den meisten anderen West-Europäischen Ländern werden die Kosten für Verhütung übernommen, zumindest für junge Frauen und solche mit geringem Einkommen.

Große und langjährige Studien haben bestätigt, dass der Eingriff keine negativen körperlichen Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen hat. Nach einer Sterilisation kann weder die betroffene Frau, noch der betroffene Mann noch der/die jeweilige PartnerIn feststellen, ob eine Sterilisation durchgeführt wurde.