Arztbesuch

Der Besuch bei der Ärztin bzw. beim Arzt

Während des Besuchs …

Wenn Sie sich für eine Ärztin bzw. einen Arzt oder eine Beratungsstelle entschieden haben, informieren Sie sich am besten telefonisch:

  • ob es feste Ordinations- und Beratungszeiten gibt,
  • ob die Beratung/Behandlung etwas kostet,
  • ob das Gespräch auf Deutsch oder in Ihrer Muttersprache geführt werden wird,
  • ob Sie sich für den Besuch anmelden müssen,
  • ob Sie irgendwelche Papiere mitbringen müssen (z. B. e-Card, Überweisung, Befunde etc.).

Während des Besuchs, vor allem bei gesundheitlichen Problemen, werden Sie oft nach Ihrer „medizinischen Vorgeschichte“ (Anamnese) gefragt. Gemeint sind frühere Krankheiten bei Ihnen oder in Ihrer Familie. Gynäkologinnen bzw. Gynäkologen fragen auch nach der letzten Menstruation, früheren Entbindungen, Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüchen. Wenn Sie krank sind, schildern Sie Ihr Problem so genau wie möglich (seit wann Sie krank sind, welche Symptome Sie haben, welche Heilungsversuche Sie bis jetzt unternommen haben). Vergewissern Sie sich, ob die Ärztin bzw. der Arzt oder die Beraterin bzw. der Berater Sie richtig verstanden hat. Überlegen Sie sich vorher genau Ihre Fragen, schreiben Sie sie gegebenenfalls auf. Oft ist während eines Gesprächs nicht viel Zeit, in Ruhe nachzudenken. Sie sollten aber trotzdem solange nachfragen, bis Sie alles verstanden haben.

Das ist besonders wichtig, wenn es um Medikamente und weitere Behandlungen geht! Lassen Sie sich wichtige Untersuchungs- und Gesprächsergebnisse aufschreiben oder machen Sie sich selbst während oder nach dem Gespräch Notizen. Dazu gehört auch der Name der Ärztin bzw. des Arztes oder der Beraterin bzw. des Beraters.

Schweigepflicht

Ärztinnen bzw. Ärzte, aber auch die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Schweigepflicht bedeutet, dass nur mit Ihrer Zustimmung Auskunft über Ihren gesundheitlichen Zustand erteilt werden darf.